Produktvertriebsvorkehrungen
Geltungsbereich
Die vorliegende POG Vertriebsleitlinie besitzt Gültigkeit für Carsten Nyga (im
folgenden Versicherungsvermittler genannt), gemeldet unter der Anschrift
Karlsbaderstr., 12 – 35745 Herborn, welcher bei der zuständigen IHK unter der
Vermittlerregister-Nr. D-CZ40-I3TM5-53. registriert ist.
Es handelt sich bei dem Versicherungsvermittler um einen Versicherungsmakler nach
§ 34d Abs.1 GewO.
Regulatorische Grundlagen und Ziele der Vertriebsvorkehrungen
Mit den Vertriebsvorkehrungen sollen Benachteiligungen für den Kunden verhindert
werden. Beim Auftreten unvermeidbarer Risiken für den Kunden dienen die
Vertriebsvorkehrungen zudem dazu, diese potenziell negativen Auswirkungen zu
verringern und zu beheben. Hierzu liegen geeignete Vorkehrungen vor um
sicherzustellen, dass sämtliche erforderliche Informationen von den Herstellern
eingeholt sowie Hersteller bei festgestellten Fehlentwicklungen informiert werden. Die
Auswahl der Zielmärkte, Produkte und Vertriebskanäle erfolgt dabei mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns.
Daneben sollen die Vorkehrungen ein ordnungsgemäßes
Interessenkonfliktmanagement unterstützen und die Wahrung der Kundenwünsche
und -interessen berücksichtigen. Der ehrliche, redliche, professionelle Umgang mit
dem Kunden im Rahmen der Versicherungsvertriebstätigkeit sowie das Handeln in
dessen bestmöglichen Interesse werden somit durch diese Vorkehrungen unterstützt.
Das Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung; Wünsche
des Kunden haben Vorrang vor Courtageinteresse.
Vertriebsstrategie
Die zu Grunde liegende Vertriebsstrategie leitet sich unmittelbar aus der
gesamthaften Strategie des Versicherungsvermittlers ab. Diese obliegt der
Verantwortung und dem Ermessen der Geschäftsführung.
Der Versicherungsmakler ist im deutschen Versicherungsmarkt vertrieblich tätig.
Ein Vertrieb in andere Märkte ist unter Berücksichtigung aller Anforderungen möglich.
Rolle eines Produktgebers
Der Versicherungsvermittler ist grundsätzlich nicht maßgeblich an Entscheidungen
zur Produktkonzeption und –entwicklung von Produktgebern beteiligt. Er fungiert
somit primär als reiner Vertreiber der durch die Versicherungsunternehmen
hergestellten Versicherungsprodukte.
Angebotene Produkte
Der Versicherungsvermittler berät und vertreibt in den genannten Zielmärkten
betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherungen,
Krankenversicherungen, Sachversicherungen und Bausparverträge.
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bietet der Versicherungsvermittler
Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Pensionszusagen,
Unterstützungskassen an.
Im Bereich der Lebensversicherung werden Biometrische Risiken (z.B. Risk LV, Dread-
Disease, Grundfähigkeiten), Geförderte Produkte (Riester, Rürup), Klassische
Lebensversicherungen (Rente, Kapitalleben) und Fondslebensversicherungen
(Hybride-Produkte, Fonds-LV) angeboten.
Im Bereich der Krankenzusatzversicherungen werden Krankenzusatzversicherungen,
Pflegezusatzversicherungen, Private Krankenversicherungen und Gesetzliche
Krankenversicherung angeboten.
Aus dem Bereich Sachversicherungen werden Gewerbe- , Industrie- und
Privatversicherungen angeboten.
Darüber hinaus werden noch Bausparverträge angeboten.
Es werden den Kunden hierbei grundsätzlich Produkte aller Anbieter, welche für den
Vermittler auf dem Versicherungsmarkt(/Märkten) verfügbar sind, angeboten.
Vertriebskanäle
Zum Austausch mit den Zielmärkten werden hierzu unterschiedliche Kanäle
eingesetzt. Die Auswahl und der Umgang mit den Kanälen erfolgt dabei mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen
Anforderungen.
Zur Vermittlung von Versicherungsprodukten werden die Vertriebskanäle Persönlich
vor Ort, Telefon, E-Mail, Brief, Fax und Website eingesetzt.
Über folgende Website(s werden) wird hierbei Versicherungsprodukte vermittelt:
http://www.versicherungen-herborn.de.
Auftritt und Inhalte der genannten Website(s) sind hierbei auf die entsprechende
Zielgruppe abgestimmt.
Zielmarkt
Das zu betreuende Kundenportfolio innerhalb des Zielmarktes besteht aus
Privatkunden und Gewerbekunden.
Innerhalb des Privatkundensegments werden die Berufsgruppen
Schüler/Studenten/Auszubildende, Angestellte, Beamte, Selbstständige und
Rentner/Pensionäre
betreut.
Bei dem Familienstand gibt es die Einschränkung das nur Ledige, Partnerschaften
und Familien betreut werden.
Im Bereich der Einkommensklassen werden alle Einkommensklassen betreut
Innerhalb des Gewerbekundensegmentes werden Unternehmen mit bis zu 50 Mio.
Euro Jahresumsatz betreut.
Ein Vertrieb an Nicht-Zielmärkte ist bei Einhaltung sämtlicher Vertriebsvorkehrungen
bei Bedarf grundsätzlich möglich.
Informationseinholung bei Produktherstellern
Um alle Produkte im bestmöglichen Kundeninteresse beraten zu können werden
regelmäßig relevante Informationen bei den Versicherungsproduktherstellern
eingeholt. Dies umfasst Angaben:
in Bezug auf das Versicherungsprodukt (unter anderem Charakteristika,
Risikogehalt, verbundene Kosten und mögliche Interessenskonflikte) und dem
Produktgenehmigungsprozess
zum Zielmarkt und evtl. Gruppen für die das Produkt im Hinblick auf
Eigenschaften und Kundenwünsche nicht geeignet ist
weitere Informationen zur Platzierung der jeweiligen Produkte auf dem Zielmarkt
Informationseinholung bei Herstellern von
Versicherungsprodukten
Die Informationseinholung geschieht hierbei durch folgende Wege:
1. Proaktive Information durch Produktgeber
2. Newsletter der Versicherungsprodukthersteller
3. Information über die Maklerportale der Produktgeber
4. Digitale Bereitsstellung von Dokumenten und VVG konformen Angeboten über
folgende Vergleichsoftwares: Morgen & Morgen, Softfair
5. Über persönlichen Austausch erfolgt mit den verantwortlichen Maklerbetreuern
der Versicherungsgesellschaften im halbjährlichen Turnus.
Zielmarktkonformität und Beratungsansatz
Die Hersteller von Versicherungsprodukten bestimmen im Rahmen des
Produktfreigabeverfahrens den Zielmarkt für das Versicherungsprodukt. Die
Bestimmung des Zielmarkts erfolgt in enger Abstimmung mit den Wünschen und
Bedürfnissen der Zielkunden.
Jedes Versicherungsprodukt wird vor dem erstmaligen Vertrieb anhand der
vorliegenden Informationen überprüft, ob dieses entsprechend des definierten
Zielmarktes konform ist.
Damit eine Produktempfehlung seitens des Versicherungsvermittlers ausgesprochen
werden kann, wird vorab eine Zuordnung des Kunden zu einem Zielmarkt
vorgenommen.
Grundsätzlich werden nur Zielmarktkonforme Versicherungsprodukte in Portfolio des
Versicherungsvermittlers aufgenommen und durch ihn angeboten.
Auf expliziten Kundenwunsch wird seitens des Vermittlers auch ein Vertrieb außerhalb
des Zielmarktes vorgenommen.
Hierbei wird der Kunde vorab ausführlich über sämtliche Risiken informiert und
hingewiesen.
Es werden dabei ausschließlich Versicherungsprodukte angeboten und vertrieben, die
kongruent mit den vom Produktgeber definierten Zielmärkten und der vom
Versicherungsvermittler definierten Vertriebsstrategie sind.
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Beratung des Versicherungsnehmers sind
hohe Beratungsstandards in der Organisation etabliert. Die Bedarfsermittlung erfolgt
dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Produktauswahlprozess
Es ist im Bereich der Lebensversicherungen ist darüber hinaus eine
Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und
Bewertung des passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt.
Nachstehende Software wird eingesetzt Morgen & Morgen, Softfair.
Es ist im Bereich der Krankenversicherung darüber hinaus eine Vergleichssoftware im
Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und Bewertung des
passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende
Software wird eingesetzt Morgen & Morgen, Softfair
Es ist im Bereich der der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherung wird
(darüber hinaus) eine Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der
Bedarfserhebung und Bewertung des passenden Produktes quer über alle
Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende Software wird eingesetzt
Innosystems, Morgen & Morgen, Softfair
Art der Produktpriorisierung
Grundsätzlich wird zu aller erst empfohlen, existenzgefährdende Risiken abzusichern.
Grundsätzlich wird eine breite Basisabsicherung im Gegensatz zur Vollabsicherung
nur eines einzigen Risikos empfohlen.
Geeignetheitsprüfung
Um Versicherungsanlageprodukte im bestmöglichen Kundeninteresse und
rechtskonform zu beraten wird grundsätzlich bei jedem Beratungsgespräch vor
Angebotserstellung eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt.
Innerhalb dieser Geeignetheitsprüfung werden Die Kenntnisse und Erfahrungen
des Kunden im Anlagebereich, Finanzielle Verhältnisse des Kunden,
Verlusttragfähigkeit des Kunden und Anlageziele und Risikotoleranz
berücksichtigt.
Erteilt der Kunde keine ausreichenden Informationen, wird zumindest eine
Angemessenheitsprüfung durchgeführt.
Es werden dabei nur Versicherungsanlageprodukte empfohlen, die auf Grundlage des
Analyseergebnisses passen.
Produktgeberauswahl
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Lebensversicherungen bewertet der
Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
1. Finanzkraft
2. Historische Überschussbeteiligung
3. Prozessquote (bei biometrischen Risiken)
4. Ratings
5. Eigene Erfahrung
6. Kundenservice
7. Vertriebsservice
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Krankenversicherungen bewertet der
Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
1. Finanzkraft
2. Beitragsstabilität
3. Ratings
4. Eigene Erfahrung
5. Kundenservice
6. Vertriebsservice
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-
Versicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
1. Ratings
2. Eigene Erfahrung
3. Kundenservice
4. Vertriebsservice
Weitergabe produktrelevanter Informationen
Monitoring
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses stellt der Versicherungsvermittler regelm ig
sicher, dass die angebotenen Produkte im Laufe des Vertriebs weiterhin mit dem
Zielmarkt und der Vertriebsstrategie des Produktgebers bereinstimmen. Gleichzeitig
wird fortlaufend berpr ft ob das Produktportfolio des Kunden mit der eigenen
Vertriebsstrategie kongruent ist.
Vorgehen zur Unterrichtung der Produktgeber bzgl. Zielmarktkonflikten
Die wichtigsten Ansprechpartner der meistvermittelten Gesellschaften sind dem
Versicherungsvermittler bekannt. Diese lauten je Gesellschaft wie folgt:
Lebensversicherung
1. Allianz Lebensversicherung AG Maklerbetreuer – Christopher Flöcker
2. WWK Lebensversicherung a.G. Maklerbetreuer – Manuel Siebert
3. Die Continentale Lebensversicherung AG Maklerbetreuer – Andreas Hinne
Krankenversicherung
1. Axa Krankenversicherung AG Maklerbetreuer – Anja Rosenberg
2. Hallesche Krankenversicherung a.G. Maklerbetreuer – Bettina Brecht
3. Arag Krankenversicherung AG Maklerbetreuer – Wolfgang Born
Sachversicherung
1. VHV a.G Maklerbetreuer – Jörg Beinhorn
2. Domcura AG Maklerbetreuer – Magdalena Rosowski
3. DieBayrische Sachversicherung AG Maklerbetreuer – Andreas Tiedemann
Im Falle eines erkannten Zielmarktkonfliktes wird die Gesellschaft über den
Ansprechpartner per Email informiert und um eine Rückmeldung innerhalb von 14
Tage gebeten.
Sollte die Frist ohne Rückmeldung verstreichen, wird der Vertrieb des, oder der
Produkte eingestellt und erst dann wieder aufgenommen, wenn der oder die Konflikte
behoben sind.
Interessenskonflikte
Der Versicherungsvermittler stellt grundsätzlich sicher, dass sämtliche Mitarbeiter
und Vertriebspartner im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln.
Zum allgemeinen Umgang mit Interessenkonflikten wurde durch den
Versicherungsvermittler ein Verhaltenskodex im Unternehmen definiert.
Generell gilt: Der Vermittler oder die Leistung seiner Angestellten wird nicht in
einer Weise vergütet oder bewertet, die mit der Pflicht, im bestmöglichen
Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert.
Es werden durch Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise, keine Anreize
geschaffen, die dazu führen können einem Kunden ein bestimmtes
Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl der Versicherungsvertreiber ein
anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes
Versicherungsprodukt hätte anbieten können.
Eventuelle Angebote von Versicherern die einen Interessenskonflikt auslösen
können werden konsequent abgelehnt.
Bei allen angebotenen Versicherungsprodukten bestehen keine
Sondervergütungsvereinbarungen zwischen den Versicherern und dem
Versicherungsvermittler.
Nicht vermeidbare Interessenskonflikte zwischen Versicherungsvermittler oder
Produktgeber und dem Kunden werden diesem zu Beginn der Beratung offengelegt.
Vergütung
Der Versicherungsvermittler hat sich dazu verpflichtet seinen versicherten Personen
und Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag keine Sondervergütung zu
gewähren oder zu versprechen. Dieses Verbot gilt auch für die Mitarbeiter des
Unternehmens.
Erlaubt sind Sondervergütungen soweit diese zu einer dauerhaften
Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet
werden. Ebenso sind Geschenke und Belohnungen zur Anbahnung oder anlässlich
eines Vertragsabschlusses, soweit diesen einen Gesamtwert von 15 Euro pro
Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten, gestattet.
Qualifikation
Erstqualifikation
Der Versicherungsvermittler legt sehr viel Wert auf eine angemessene
Erstqualifikation und Weiterbildung seiner vertreibenden Mitarbeiter. Die
unternehmensinternen Ansprüche an den Inhalt und Umfang der Weiterbildungen
erfüllen dabei die regulatorischen Anforderungen der
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Der Versicherungsvermittler stellt dabei sicher, dass unmittelbar oder maßgeblich am
Versicherungsvertrieb beteiligten Angestellten zuverlässig sind und in geordneten
Vermögensverhältnissen leben.
Sämtliche Vertriebsmitarbeiter verfügen dabei zur Vermittlung der jeweiligen
Versicherung angemessene Erstqualifikation.
Der Vermittler erfüllt die Anforderungen an kontinuierliche Weiterbildung.
Weiterbildung
Bei den genutzten Lernformate handelt es sich um Externe Lehrveranstaltung und
Informationsveranstaltungen (z.B. Fachmessen).
Zur Überprüfung der persönlichen Lernhistorie und Sicherstellung der regulatorischen
Anforderungen aus der VersVermV werden die durchgeführten
Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend dokumentiert. Hierfür wird gut beraten
verwendet.
Überprüfung der Vertriebsvorkehrungen
Im Einklang mit den gesetzlichen Regularien und im Sinne des Verbraucherschutzes
wird die POG-Vertriebsrichtlinie des Versicherungsvermittlers jedes Jahr überprüft und
erneuert.
Zur Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualität der hier dokumentierten
Produktvertriebsvorkehrungen erfolgt mindestens eine:
Stichprobenartige Kontrolle aller beschriebenen Prozesse auf Einhaltung
Überprüfung dokumentierter Angaben auf Aktualität
Information aller Vertreiber bzgl. ggf. notwendiger Anpassung
Analoge Anforderungen unterliegen diesbezüglich der Vertriebsvorkehrungen. Bei
entsprechenden Anlässen erfolgt ein unterjähriger Review inkl. eventueller
Anpassungen. Jedwede Anpassungen dieser Vertriebsrichtlinie im Rahmen der
Überprüfungen werden dokumentiert.
Die Verantwortung zur Einrichtung, Überprüfung und Aktualisierung der
Produktvertriebsvorkehrung liegt bei Der Geschäftsführung.
Dokumentation und Archivierung getroffener
Maßnahmen
Alle relevanten Maßnahmen mit Bezug zu den getroffenen Vertriebsvorkehrungen
werden dokumentiert und zu Prüfzwecken nachvollziehbar aufbewahrt.
Für die ordnungsgemäße Überwachung der Dokumentation und Archivierung der
getroffenen Maßnahmen ist dabei Herr Carsten Nyga für die Speicherung und
Archivierung der Dokumentationen auf der Festplatte seines PC, sowie Lagerung in
Papierform in einem Aktenschrank verantwortlich.